Energienachweise

Der Nachweis, dass ein Bauvorhaben die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Was ist ein Energienachweis?
Energienachweise belegen, dass ein Bauvorhaben die gesetzlichen Mindestanforderungen an Energieeffizenz erfüllt. Sie werden für alle Bauprojekte verlangt, welche über beheizte Räume verfügen und Änderungen an der Gebäudehülle oder der Gebäudetechnik vornehmen.

Es gibt zwei Methoden um einen Energienachweis zu erbringen: Der Einzelbauteilnachweis und der Systemnachweis. Wir empfehlen die Erstellung eines Systemnachweises, da er eine ganzheitlichere Betrachtung ermöglicht und wichtige Daten unter anderem für die Heizungsplanung liefert.
Einzelbauteilnachweis
Beim Einzelbauteilnachweis müssen Bauteile eines Gebäudes vorgeschriebene Grenzwerte von wärmedämmenden Eigenschaften einhalten. Es handelt sich um ein vereinfachtes Nachweisverfahren, welches meist Anwendung bei der Sanierung oder dem Ersatz von einzelnen Bauteilen (neue Fenster) findet.

Der Einzelbauteilnachweis kann auch für Neubauten und damit über ganze Gebäude erstellt werden. Jedoch erlaubt dies bei den Aufbaudicken von gewissen Bauteilen keinen planerischen und architektonischen Spielraum.
Systemnachweis
Der Systemnachweis betrachtet ein Gebäude als System. Es werden alle Wärmeverluste gegen die Wärmegewinne (z.Bsp. Sonneneinstrahlung) aufgewogen. Die Differenz repräsentiert die nötige Energie um das Gebäude zu beheizen. So muss ein Grenzwert bezüglich nötiger Heizwärme eingehalten werden.

Der Systemnachweis erlaubt es wärmedämmtechnisch schwächere Bauteile in der Gesamtbetrachtung zu kompensieren. Zudem liefert der Systemnachweis wertvolle Richtwerte zur Auslegung eines Heizsystems.
Die kantonale Förderung nachhaltiger Gebäude
Der Gebäudepark ist für rund 40 % des schweizweiten Energieverbrauchs und ein Drittel der Treibhausgas-Emissionen verantwortlich. Daher stellt die kantonale Förderung bzw. Das Gebäudeprogramm ein wesentliches Instrument der Schweizer Energie- und Klimapolitik dar. Wie in der Schweiz üblich, werden die Bedingungen und Sätze der Förderung kantonal geregelt. Hierbei werden Sanierungen mit sehr guten Konditionen gefördert, da die Kantone und der Bund den bestehenden Gebäudepark möglichst energetisch ertüchtigen wollen. Bei Neubauten ist es nötig ein hohes Mass an Energieeffizienz mittels einer GEAK A/A-, Minergie-P- und Minergie-A-Zertifizierung nachzuweisen um Fördergelder zu erhalten.
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